Wirtschaftsrecht
 
Wir beraten und vertreten Unternehmen insbesondere aus Ost – und Mitteleuropa bei grenzüberschreitenden Projekten und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. 
Die Vorteile der komplexen Bearbeitung von Sachverhalten zeigt sich insbesondere im internationalen Wirtschaftsrecht. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir kreative und zielorientierte Lösungen unter Berücksichtigung rechtlicher, betriebswirtschaftlicher sowie steuerlicher Aspekte und setzten unsere Erfahrung bei europarechtlichen Fragestellungen ein.
 
Unsere Spezialisierung dient Unternehmen aus Osteuropa und insbesondere aus Bulgarien. Die komplette rechtliche Begleitung in Bezug auf eine Erleichterung des Marktzuganges in Deutschland durch kompetente, lösungsorientierte fachübergreifende Beratung ist unser Spezialgebiet.
 
Wir begleiten Sie bei der Gründung eines Unternehmens, der Wahl der Rechtsform, dem Zugang zum Arbeitsmarkt, der Einhaltung der behördlichen Anforderungen, der Erarbeitung komplexer Verträge und der Forderungseintreibung im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich. Dabei bedienen wir uns einem breiten Netzwerk von Partnerkanzleien und Beratern im In- und EU-Ausland.
 
Unsere Expertise:
  • Begleitung und Beratung von Unternehmen bei geschäftlichen Tätigkeiten in Deutschland und der EU
  • Vertragsgestaltung – Werkverträge, Kooperationsverträge, Arbeitsverträge u.a.
  • Fremdpersonaleinsatz, Entsendung Arbeitnehmer /Arbeitnehmerüberlassung
  • Scheinselbständigkeit /abhängige Beschäftigung
  • Europäisches Sozialversicherungsrecht
  • Arbeitsstrafrecht