09
Okt
Einheitlichen Arbeitsschutz auf Baustellen
Der Bundesrat will, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Bauarbeiter auch dann gilt, wenn diese als selbstständige Unternehmer auftreten und hat der Bundesregierung am 09.10.2020 einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.
Danach sollen künftig auch sog. Unternehmer ohne Beschäftigte in den Genuss des Arbeitsschutzes kommen. Bislang galten die Regeln des Arbeitsschutzes nur für Selbstständige, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren. Unternehmer ohne Beschäftigte sollen nun den gleichen Arbeitsschutzvorschriften unterliegen wie Arbeitgeber. Die geltende Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen schützt „Beschäftigte“ und richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber. Daher sind nicht alle auf einer Baustelle tätigen Personen in gleichem Maße geschützt.
Der Bundesrat will diese Lücke schließen und auch verhindern, dass Unternehmer, die weniger Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten und Schutzvorschriften durch Auslagerung an Subunternehmen umgangen werden. Er schlägt daher eine Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vor.
Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 09.10.2020
Danach sollen künftig auch sog. Unternehmer ohne Beschäftigte in den Genuss des Arbeitsschutzes kommen. Bislang galten die Regeln des Arbeitsschutzes nur für Selbstständige, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren. Unternehmer ohne Beschäftigte sollen nun den gleichen Arbeitsschutzvorschriften unterliegen wie Arbeitgeber. Die geltende Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen schützt „Beschäftigte“ und richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber. Daher sind nicht alle auf einer Baustelle tätigen Personen in gleichem Maße geschützt.
Der Bundesrat will diese Lücke schließen und auch verhindern, dass Unternehmer, die weniger Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten und Schutzvorschriften durch Auslagerung an Subunternehmen umgangen werden. Er schlägt daher eine Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vor.
Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 09.10.2020